Neues NIS-2-Umsetzungsgesetz stärkt Deutschlands Cybersicherheit
Inkrafttreten des neuen NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025
Mit dem Inkrafttreten des neuen NIS-2-Umsetzungsgesetzes setzt Deutschland die EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht um und modernisiert damit umfassend das deutsche Cybersicherheitsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung sowie in einer Vielzahl von Unternehmen deutlich zu erhöhen.
Kern der Umsetzung ist die Novellierung des BSI-Gesetzes (BSIG). Dadurch wird der Kreis der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beaufsichtigten Einrichtungen erheblich erweitert – von bisher rund 4.500 auf künftig etwa 30.000 Organisationen. Neu geregelt ist zudem, dass Unternehmen eigenverantwortlich prüfen müssen, ob sie unter die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie fallen.
Je nach Größe und Branche werden betroffene Einrichtungen als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ eingestuft. Sie unterliegen künftig drei zentralen gesetzlichen Pflichten:
- Registrierung als NIS-2-Unternehmen,
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI und
- Einrichtung und Dokumentation wirksamer IT-Risikomanagementmaßnahmen.
Das BSI führt dazu einen zweistufigen Registrierungsprozess ein: Die Anmeldung erfolgt zunächst über den digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Ab dem 6. Januar 2026 können sich Unternehmen anschließend im neuen BSI-Portal registrieren, das zugleich als zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle dient. Bis dahin steht ein Online-Formular zur Verfügung, über das meldepflichtige Organisationen sicherheitsrelevante Ereignisse kommunizieren können. Bestehende Meldewege für KRITIS-Betreiber und Bundesbehörden bleiben vorübergehend bestehen.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner erklärt:
„Die Cybersicherheitslage in Deutschland ist angespannt. Mit dem neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz stärkt der Gesetzgeber die digitale Resilienz unseres Landes und setzt ein klares Zeichen für mehr Schutz im digitalen Raum.“
Weitere Informationen zur Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ und zum neuen BSI-Portal finden Sie unter www.bsi.bund.de.
